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Salomonisches Urteil?

PRÄSIDIUM Freiheits-Partei FPS
PRÄSIDIUM
 
Aktuelle Medieninformation
Egerkingen, 01.07.2009
 
 
Salomonisches Urteil?
 
Am 29. Juni 2009 fand im Schloss Aarwangen der Prozess gegen Willi Frommenwiler, Präsident der Freiheits-Partei/Auto-Partei des Kantons Bern statt. Einmal mehr wurde ein Exponent der FPS/AP wegen angeblichen Verstössen gegen das Antirassismusgesetz, im Volksmund auch Maulkorbgesetz, angeklagt.
 
Die Anschuldigungen vom Privatkläger Coco Zingila betrafen eine bildliche Darstellung bzw. Karikatur von drei sogenannten „Schockoladenköpfen, einen Blogbeitrag über den SP-Primaten, Homo sapiens Ricardo Lumengo und einen weiteren Blogbeitrag über die „Schwarzen Schwäne vom Thunersee“ welche alle auf der Homepage der Freiheits-Partei/Auto-Partei veröffentlicht worden waren.
 
In den beiden ersten Fällen wurde der Kantonalpräsident freigesprochen und ihm eine Entschädigung zugesprochen.
 
Beim Beitrag über die „Schwarzen Schwäne von Thunersee“ störte sich Richter Aebi an der Verwendung des Wortes Primat im Zusammenhang mit dem Asylunwesen und verurteilte den Angeklagten in diesem Fall wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe. Obwohl nachweislich unter der Bezeichnung Primat eine Ordnung der höheren Säugetiere in der Biologie, die auch den Menschen einschliesst, verstanden wird.
 
Das Präsidium der Freiheits-Partei/Auto-Partei der Schweiz hat an der gestrigen Präsidiumssitzung dem Berner Kantonalpräsidenten volle Unterstützung im Falle der Appellation zugesagt und das Vertrauen ausgesprochen.
Willi Frommenwiler wird in den nächsten Tag entscheiden, ob er gegen die Verurteilung beim Obergericht appellieren wird.
 
 
Auskünfte erteilt:

Heinz Wegmann
Medienverantwortlicher FPS/AP
Tel.: 079 356 43 12
E-Mail: h.wegmann@quicknet.ch

Veröffentlicht am 13:30:00 01.07.2009 unter dem Titel "Salomonisches Urteil?"